ARD - Festnahme von Bernhard Syndikus
Am 16. September 2004 erging Haftbefehl gegen Syndikus und weitere Personen. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen wirft ihnen die gewerbsmäßige Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke sowie die Bildung einer kriminellen Vereinigung vor. Der Staatsanwaltschaft zufolge hatte Syndikus, zu dessen Tätigkeitsschwerpunkten nach eigener Aussage der Urheberrechtsschutz zählt, gemeinsam mit Komplizen kopierte Filme und Software über eine Webseite verkauft und damit seit Juni 2003 knapp eine Million Euro Umsatz gemacht. Am 24. September 2004 wurden Bernhard Syndikus und die mutmaßlichen Betreiber von FTPWelt aus der Untersuchungshaft entlassen. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Mühlhausen bestand bei den Beschuldigten keine Flucht- oder Verdunklungsgefahr mehr, weshalb sie von sich aus die Aufhebung aller Haftbefehle ohne Auflagen beantragte. Im Dezember 2005 wurde Anklage gegen alle Beteiligten erhoben. Syndikus bestritt von Anfang an jede Kenntnis von den Tätigkeiten seiner Mandanten.

Größe: 13,3 MB (Xvid) | Dauer: 00:01:50
Download: